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Forderungen

Das menschengemachte Leid der Stadttauben muss ein Ende haben. Dafür fordern wir einige längst überfällige Änderungen. 

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Steuer für Taubenzüchter

Der Verband deutscher Brieftaubenzüchter beziffert die Verlustquote der aufgelassenen Brieftauben auf ca. 30% (Verband deutscher Brieftaubenzüchter e.V., 2016). Diese Quote ist bereits sehr hoch. Wenn man aber in einschlägigen Züchterforen recherchiert, erfährt man, dass die tatsächlichen Verlustquoten bei vielen Züchtern in der Realität noch weitaus höher liegen. Wenn sie unterwegs nicht schon aufgrund von Erschöpfung oder Hunger und Durst gestorben sind, landen sie auf der Straße, wo sie sich anderen Stadttauben anschließen und sich vermehren. Dies vergrößert auf Dauer das Leid der Tiere und schafft für die Städte zusätzliche Kosten.

Betreute Taubenschläge

Betreute Taubenschläge haben sich als erfolgreiche und tierschutzgerechte Maßnahme zur Reduzierung der Taubenpopulationen bewährt. Die Tauben brüten in den Schlägen und sitzen nicht mehr auf den umliegenden Gebäuden, wodurch weniger Verschmutzung entsteht. Die Eier werden in den Taubenschlägen durch Attrappen ersetzt, wodurch eine Vermehrung verhindert wird. Die Tiere bekommen frisches Wasser und artgerechtes Futter. Dadurch haben die Tiere es nicht mehr nötig in ihrer Umgebung danach zu suchen und Menschen fühlen sich weniger belästigt. Weiterhin wird durch das artgerechte Futter die Kotbeschaffenheit verbessert. Denn die ekligen grün-weißen Kotpfützen, die man meistens zu sehen bekommt, sind nichts anderes als Durchfall, da die Tauben Abfall essen müssen.

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Verbot von "Hochzeitstauben"

Hochzeitstauben werden einzig für diesen Zweck gezüchtet und leben in Gefangenschaft. Da sie nur die Fütterung durch den Menschen kennen, und durch die fehlende Fähigkeit ihren Heimatschlag wiederzufinden, verhungern sie draußen meist, nachdem sie auf einer Hochzeit freigelassen wurden. Selbst nach Futter zu suchen, wurde ihnen nie beigebracht. Die wenigen überlebenden Hochzeitstauben schließen sich meist den Stadttauben an, vermehren sich und vergrößern so das Leid auf der Straße.
 

Image by Letizia Ferrante
Selektive Fütterungserlaubnis

Da Stadttauben verwilderte Haustauben sind, sollte der Mensch in der Pflicht sein, sich um sie zu kümmern. Wir verstehen, dass wahlloses Füttern in den Städten nicht gern gesehen ist, da häufig ungeeignete Lebensmittel verteilt werden und andere Tiere angelockt werden können. Zudem führt unkontrolliertes Füttern in großen Mengen zu einer Vergrößerung der Population und so auf Dauer zu noch mehr Leid für die Tiere. Daher fordern wir eine Fütterungserlaubnis für Mitarbeiter der Stadt und/oder des örtlichen Tierschutzvereines bzw. der lokalen Stadttaubenhilfe, um gezielt an ausgewählten Stellen zu füttern und gleichzeitig Eier tauschen zu können.

Herabsetzen von Bußgeldern

In Städten in denen das Füttern der Stadttauben verboten ist, werden Bußgelder in unterschiedlicher Höhe verhängt. Zwar können wir das nachvollziehen, die Höhe der Bußgelder, welche von Stadt zu Stadt verschieden sind, sind bei wiederholtem Füttern allerdings absurd hoch und können in die Tausende Euro gehen. Wir fordern daher ein niedrigeres, realistisches Bußgeld, welches dieser Ordnungswidrigkeit angemessen ist.

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Verbot von Taubenspikes

Um Tauben von bestimmten Orten fernzuhalten werden häufig fragwürdige Mittel eingesetzt. Neben Netzen kommen auch oft die sogenannten Taubenspikes zum Einsatz: Spitzen aus Edelstahl, an denen die Tiere sich ernsthaft verletzten oder sogar aufspießen können. Ein Verbot ist hier längst überfällig, da diese Methode grausam und nicht tierschutzkonform ist. Es gibt bessere Alternative wie zum Beispiel Schrägen aus Metall oder Kunststoff, auf denen die Tiere gar nicht erst landen können oder Drähte auf denen die Tauben keinen Halt finden.

Einhaltung der Gesetze bei Abriss- und Sanierungsarbeiten

Bei vielen Abriss- und Sanierungsmaßnahmen wird vorher nicht geprüft, ob sich brütenden Tiere bzw. Jungtiere in den Gebäuden befinden. Zeit ist für die entsprechenden Unternehmen Geld und so wird meist direkt mit den Arbeiten begonnen und die Tiere werden dabei getötet. Dies ist gesetzlich nicht erlaubt und kann hohe Strafen nach sich ziehen. Der NABU Leipzig hat dazu ein sehr informatives Informationspapier veröffentlich, welches hier als Download zur Verfügung steht. Bei Kenntnis einer solchen Situation empfiehlt es sich zunächst wohlwollend und sachlich mit dem entsprechenden Unternehmen zu reden und um einen Aufschub zu bitten, denn die Nester oder Jungtiere dürfen nicht entfernt werden bis die Tiere ausfliegen. Manchmal haben Vereine aber eine offizielle Erlaubnis unter bestimmten Bedingungen Nester oder Jungtiere zu sichern und die Tiere aufzuziehen. Hier empfiehlt es sich mit dem örtlichen Tierschutzverein oder der Stadttaubenhilfe Kontakt aufzunehmen. Weigert sich ein Unternehmen jedoch zu kooperieren, so kann auch das zuständige Veterinäramt eingeschaltet werden.

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